In meinem Land ist die Haltung einzelner Schildkrötenarten nicht gestattet. Beispielsweise dürfen Burma-Landschildkröten, ägyptische Landschildkröten, Hermannsschildkröten, Sulcata-Landschildkröten usw. nicht von Einzelpersonen gehalten werden. Nur Wasserschildkröten und Halbwasserschildkröten dürfen legal gehalten werden, wie z. B. Brasilianische Schildkröten, Landschildkröten, Schnappschildkröten, Perlenschildkröten, Landschildkröten, Flammenschildkröten usw.
Es ist nicht unmöglich, in meinem Land Schildkröten zu züchten, aber die Einzelzucht ist eingeschränkt. Nur spezialisierte Zuchtinstitute mit gesetzlicher Zertifizierung dürfen sie züchten. . Allerdings sind die Anforderungen für diese Art von Zertifikat in der Regel höher. Alle Anforderungen hinsichtlich Brutstätten, Personal, Gesundheit und Seuchenprävention müssen erfüllt sein,Zuchttechnologie usw., bevor eine Zuchtlizenz beantragt werden kann. Grundsätzlich können sich nur Zoos, Forschungsinstitute, Zuchtbetriebe etc. erfolgreich bewerben. Nur Zuchtinstitutionen, die es als Futter verwenden, können eine Zuchtlizenz beantragen.