Für die Eröffnung einer Tierklinik sind entsprechende behördliche Genehmigungsverfahren und Qualifikationsnachweise erforderlich. Es umfasst im Wesentlichen die folgenden Aspekte:
Praxislizenz für medizinische Einrichtungen: Dieses Zertifikat ist ein notwendiges Dokument für den rechtmäßigen Betrieb einer medizinischen Einrichtung und muss vor der Eröffnung einer Tierklinik eingeholt werden.
Arztpraxiszertifikat: Alle in der Haustiermedizin tätigen Ärzte müssen über ein Arztpraxenzertifikat verfügen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die Sicherstellung der ärztlichen Tätigkeit.
„Tierklinikstandards“: Dabei handelt es sich um eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die von Gesundheitsverwaltungsabteilungen auf allen Ebenen erlassen und umgesetzt werden, mit dem Ziel, den Betrieb zu standardisieren und zu verwaltenns von Tierdiagnose- und -behandlungseinrichtungen auf allen Ebenen im ganzen Land.
Gewerbelizenz: Nachdem Sie den Antrag für die oben genannten Dokumente ausgefüllt haben, müssen Sie sich außerdem bei der örtlichen Industrie- und Handelsverwaltung registrieren, um eine Gewerbelizenz zu beantragen, und die entsprechenden Steuerverfahren durchlaufen.